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Mit einem Bein im Gefängnis? Der ep Elektropraktiker beantwortet die Frage nach den Voraussetzungen für die Berufung einer Elektrofachkraft | HUSS Unternehmensgruppe

Mit einem Bein im Gefängnis? Der ep Elektropraktiker beantwortet die Frage nach den Voraussetzungen für die Berufung einer Elektrofachkraft

HUSS-MEDIEN GmbH
28.04.2017
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28.04.2017

Mit einem Bein im Gefängnis? Der ep Elektropraktiker beantwortet die Frage nach den Voraussetzungen für die Berufung einer Elektrofachkraft

Elektriker wissen, dass ihr Beruf nicht nur mit den Gefahren des elektrischen Stroms behaftet ist. Die Diskussion, ob ein Gesellenbrief genügt, um als Elektrofachkraft die Verantwortung für Elektroanlagen zu übernehmen, flammt immer wieder auf. Die Fachzeitschrift ep Elektropraktiker geht in der aktuellen Ausgabe darauf ein und gibt Antworten.

Die Elektrofachkraft (EFK) bzw. Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) trägt Verantwortung für Elektroanlagen und die Sicherheit beim Betrieb. Wer aber ist Elektrofachkraft und reicht eine einschlägige Berufsausbildung zur Bestellung zur VEFK aus? Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn „etwas“ passiert? Diese Fragen werden in der Elektrobranche gerade heiß debattiert. In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Elektropraktiker gibt es Antworten auf die wichtigen Haftungs- und Ausbildungsfragen (www.elektropraktiker.de/nachricht/wer-eine-elektrofachkraft-ist).

Der Beitrag veranschaulicht, in welchen Regelwerken Festlegungen zur Eignung zur Elektrofachkraft zu finden sind und fasst sie kurz zusammen. Auch, wie die Qualifikationen erworben werden können und wie Elektrofachkräfte bestellt werden, wird ausführlich behandelt.

Die Debatte zu verfolgen und die Tipps im Heft lohnen für alle Unternehmer, die eine Elektrofach-kraft bestellen und in der Praxis tätige Elektrotechniker, die wissen wollen, inwieweit ihre Qualifika-tion zur Bestellung als EFK bzw. VEFK geeignet ist.

„Es ist erstaunlich, wie leichtfertig mit der Auswahlverantwortung für Elektrofachkräfte in vielen Unternehmen umgegangen wird. Dabei gibt es klare Regeln. Hier möchten wir helfen aufzuklären und beraten.“ betont Rüdiger Tuzinski, Chefredakteur des ep Elektropraktiker.

 
 

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